FAQ

  1. Brauche ich bei der Scheidung unbedingt einen Anwalt?
  2. Brauchen beide Ehepartner jeweils einen Anwalt?
  3. Können wir einen Anwalt zusammen nehmen?
  4. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ab Antragstellung?
  5. Welche Kosten entstehen im Scheidungsverfahren?
  6. Was ist eine "Online-Scheidung"? Wie läuft sie ab?
  7. Was ist wenn ich persönlichen Kontakt benötige?
  8. Muss ich zu dem Scheidungstermin persönlich erscheinen?
  9. Wie lange dauert ein Scheidungstermin im Regelfall?
  10. Wie läuft der Scheidungstermin grundsätzlich ab?
  11. Ihre Kanzlei ist in Mittelfranken. Was ist, wenn das zuständige Gericht weit entfernt ist?
  12. Wann kann ich mich eigentlich scheiden lassen?
  13. Vertreten Sie mich nur in der Ehescheidung oder auch in anderen (familienrechtlichen) Gebieten?
  14. Wie kann ich mit Ihnen in Kontakt treten? Wo finde ich Sie?
  15. In welcher Weise sind Sie im Bereich des Familienrechts besonders qualifiziert?
  16. Welche Personen stehen hinter "Ehescheidung direkt"?
  17. Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
  18. Was passiert in der Zeit nach Übersendung des Scheidungsformulars und des Auftrags an Sie?
  19. Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?


1.  Brauche ich bei der Scheidung unbedingt einen Anwalt?
Als Antragsteller einer Scheidung eindeutig ja! Dies ist in § 78 ZPO verpflichtend geregelt. Nur der Rechtsanwalt kann einen Scheidungsantrag bei Gericht wirksam stellen und den Antragsteller dort vertreten.

2.  Brauchen beide Ehepartner jeweils einen Anwalt?
Nein, das ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.

3.  Können wir einen Anwalt zusammen nehmen?
Das ist aus Rechtsgründen nicht möglich. Rechtsanwälte sind Interessenvertreter. Daher ist es uns untersagt, bei möglicherweise widerstreitenden Interessen Doppelvertretungen wahrzunehmen. Wenn allerdings nur einer von Ihnen einen Rechtsanwalt beauftragt, können Sie intern selbstverständlich eine Teilung der entstehenden Kosten vereinbaren.

4.  Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ab Antragstellung?
Wir wären froh, wenn wir Ihnen hier eine sichere Vorhersage machen könnten. Da die Verfahrensdauer jedoch von dem Gericht und den Trägern der Rentenversicherung erheblich abhängt ist eine seriöse Vorhersage nicht möglich. Durchschnittlich sind erfahrungsgemäß zwischen 3 und 6 Monaten anzusetzen. Was wir Ihnen zusagen können: Wir setzen uns in jeder Phase des Verfahren für eine beschleunigte Erledigung für Sie ein!

5.  Welche Kosten entstehen im Scheidungsverfahren?
Hierzu dürfen wir auf die ausführliche Darstellung im Bereich Kosten verweisen.

6.  Was ist eine "Online-Scheidung"? Wie läuft sie ab?
Eine "Online-Scheidung" im eigentlichen Sinne existiert – noch – nicht. Das Scheidungsverfahren muss weiterhin mit schriftlichen Anträgen zu Gericht eingeleitet und betrieben werden. Zum Scheidungstermin ist ein Erscheinen der Eheleute unerlässlich. Wir verstehen unter diesem Begriff eine Vereinfachung für die von uns vertretene Partei, die darin besteht, dass alle maßgeblichen Informationen zur Fertigung des Scheidungsantrags online, mit einem speziellen Formular direkt übermittelt werden können und die gesamte Korrespondenz mit uns zeitsparend per Mail und ohne persönliche Besuche in unserer Kanzlei abgewickelt werden wird. Zum Ablauf dürfen wir auf unsere diesbezüglichen Darlegungen auf unserer Informationsseite verweisen.

7.  Was ist wenn ich persönlichen Kontakt benötige?
Das ist selbstverständlich problemlos möglich! Sie erreichen uns unter Nutzung verschiedener Kontaktmöglichkeiten telefonisch, per Mail oder per Telefax. Wir rufen Sie gerne auch zeitnah zurück. Es ist selbstverständlich, dass Sie auch die Möglichkeit haben einen ausführlichen Besprechungstermin in unserem modernen Kanzleigebäude in Schwabach bei Nürnberg zu vereinbaren.

8.  Muss ich zu dem Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Ja, das ist durch das Gesetz, das eine persönliche Anhörung vorsieht, vorgegeben.

9.  Wie lange dauert ein Scheidungstermin im Regelfall?
Vermutlich wesentlich kürzer als Sie erwarten. Wir haben schon fünfminütige Scheidungstermine erlebt. Im Schnitt müssen Sie mit ca. 15 – 20 Minuten rechnen. Bei besonderen Streitfragen auch einmal länger.

10.  Wie läuft der Scheidungstermin grundsätzlich ab?
Hierzu dürfen wir zunächst auf unsere Darlegungen zum Ablauf verweisen. Der Termin selbst wird von dem Richter damit eingeleitet, dass er die Formalia der Scheidung, deren Voraussetzungen und die persönlichen Daten prüft. Sodann werden beide Eheleute angehört. Dies beschränkt sich im Regelfall auf die Fragen nach dem Trennungszeitpunkt und danach, ob die Ehe jeweils für gescheitert erachtet wird und die Scheidung gewünscht wird. Nachfolgend wird mit den Parteien bzw. den Rechtsanwälten der Versorgungsausgleich erörtert (der Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Rentenanwaltschaften zwischen den Eheleuten). Unter Umständen spricht der Richter sodann noch an, ob es weitere Fragen – etwa im Bereich Sorgerecht oder Unterhalt – zu regeln gibt. Sodann wird das Scheidungsurteil mit dem Ausspruch zum Versorgungsausgleich verkündet. Wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind kann nachfolgend ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden, was zur Folge hat, dass das Scheidungsurteil nicht mehr mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden kann und daher sofort rechtskräftig, das heißt „wirksam“ ist. Hiermit, bzw. mit dem Verzicht auf Tatbestand und Gründe des Urteils, ist dann auch regelmäßig eine Ersparnis von Gerichtskosten verbunden.

11.  Ihre Kanzlei ist in Mittelfranken. Was ist, wenn das zuständige Gericht weit entfernt ist?
Dies stellt heutzutage keinerlei Problem dar! Wir werden den Termin entweder für Sie persönlich wahrnehmen oder – uns zumeist bekannte – qualifizierte Kollegen vor Ort mit der Terminwahrnehmung beauftragen. Wichtig für sie: Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Mehrkosten! Im Übrigen werden die wesentlichen Fragen durch uns in jedem Falle vorab im schriftlichen Verfahren geklärt. Der eigentliche, kurze Auftritt vor Gericht ist dann nicht mehr von besonderer Relevanz. Sofern Sie im Einzelfall dennoch wünschen, dass wir für Sie den Gerichtstermin persönlich wahrnehmen, so müssten wir Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in Rechnung stellen, über die dann sicherlich eine Einigung gefunden werden könnte.

12.  Wann kann ich mich eigentlich scheiden lassen?
Hierzu dürfen wir auf unsere Ausführungen unter Voraussetzungen der Ehescheidung verweisen.

13.  Vertreten Sie mich nur in der Ehescheidung oder auch in anderen (familienrechtlichen) Gebieten?
Im familienrechtlichen Bereich (Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Vermögensauseinandersetzung (etwa Immobilien), Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich bzw. das gesamte eheliche Güterrecht usw.) vertreten wir Sie umfassend und dank entsprechender Spezialisierung unseres Teams kompetent. Sollte im Einzelfall ausnahmsweise eine Vertretung durch eine räumliche Distanz nicht als angeraten erscheinen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. Mit den weiteren Kollegen in unserer Kanzlei decken wir auch im Übrigen die meisten Rechtsgebiete kompetent und erfahren ab. Bei Fragen setzen Sie sich einfach ganz unverbindlich über unsere Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung!

14.  Wie kann ich mit Ihnen in Kontakt treten? Wo finde ich Sie?
Alle Antworten hierzu finden Sie hier!

15.  In welcher Weise sind Sie im Bereich des Familienrechts besonders qualifiziert?
Herr Rechtsanwalt Körblein hat seit Jahren einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts. Seine überdurchschnittlichen Kenntnisse in diesem Bereich wurden bestätigt durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Körblein bestand die Prüfungen mit einem Schnitt von 1,0 und ist berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Herr Rechtsanwalt Löhr ist ebenfalls seit Jahren mit familienrechtlichem Schwerpunkt in unserer Kanzlei tätig.

16.  Welche Personen stehen hinter "Ehescheidung direkt"?
Informationen hierzu finden Sie unter "das Familienrechtsteam". Sie werden juristisch kompetent betreut von Herrn Rechtsanwalt Philipp Körblein und von Herrn Rechtsanwalt Holger Löhr aus unserer modernen Kanzlei in Schwabach bei Nürnberg. Die Größe unserer Kanzlei erlaubt uns noch die persönliche und individuelle Betreuung. Hier werden Sie nicht von einem anonymen juristischen Sachbearbeiter an den nächsten weitergereicht!

17.  Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
Selbstverständlich! Unser Netzwerk ist professionell abgesichert gegen Angriffe von außen. Es versteht sich von selbst, dass für uns Diskretion in jeder Hinsicht oberste Priorität hat! Als Rechtsanwälte unterliegen wir auch einer strengen Schweigepflicht. Sofern Sie eine bestimmte Form der Kontaktaufnahme durch uns (Zuhause oder im Büro telefonisch) nicht wünschen, bitten wir sie uns dies mitzuteilen!

18.  Was passiert in der Zeit nach Übersendung des Scheidungsformulars und des Auftrags an Sie?
Wir dürfen Sie zur Beantwortung dieser Frage auf die ausführlichen Darlegungen unter "Ablauf der Online-Scheidung" verweisen.

19.  Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Das Amtsgericht - Familiengericht - in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Fehlt es an einem solchen Aufenthalt im Inland, so ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ansonsten ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch hat.

Nach all diesen Informationen möchte ich jetzt direkt zum Scheidungsformular.